ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. RECHTSGRUNDLAGEN UND STELLUNG VON CASITAS SELECT

"Casitas Select" ist ein Firmenname von Casitas Select S.L., gemeldet in Cordoba mit der Umsatzsteuernummer ES-B14756373. Wenn im unterstehenden Text von “wir” oder “uns” gesprochen wird, bedeutet dies Casitas Select S.L. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht es um die allgemeinen Buchungsbedingungen, die automatisch gelten, sobald Sie die erste Zahlung geleistet haben. Um bei uns buchen zu dürfen, müssen Sie volljährig sein. Sie akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Namen Ihrer Mitreisenden und sind verpflichtet, diese ihnen bekannt zu geben. Sie garantieren, von Ihren Mitreisenden die Buchungserlaubnis erhalten zu haben. Wir stimmen beide darin überein, daß die spanische Gesetzgebung und die spanische Gerichtsbarbeit (und keine andere) in diesen Bedingungen zum Tragen kommt. Wir stimmen ferner darin überein, daß eventuelle Uneinigkeiten, sofern diese nicht zwischen Ihnen und uns einvernehmlich geregelt werden können, der spanischen Gerichtsbarkeit übergeben werden.

2. FINNZIELLE GARANTIE

Die spanische Gesetzgebung bietet einen sehr guten Schutz, Ihre geleisteten Zahlungen betreffend. Wahrscheinlich handelt es sich dabei sogar um den besten der europäischen Tourismus-Industrie. In Spanien sind alle Reiseagenturen und Reiseveranstalter verpflichtet, eine Kaution von €60.000 zu hinterlegen, darüber hinaus muß eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden in Höhe von  € 210.000. Strenge Kontrollen prüfen das Einhalten dieser Regelungen. Ferner sind wir als offizielle Reiseagentur/ Reiseveranstalter unter der C.I.A.N.-Nummer 141308-2 registriert.

3. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

3.1. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Unternehmen CASITAS SELECT den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen und die Beschreibung des Ferienobjekts auf unserer Internetseite www.casitas-select.de.

3.2. Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von CASITAS SELECT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von CASITAS SELECT hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.

3.3. Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von CASITAS SELECT herausgegeben werden, sind für CASITAS SELECT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von CASITAS SELECT gemacht wurden.

3.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt CASITAS SELECT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

3.5. Sonderwünsche werden von CASITAS SELECT, wenn sie in der Reiseanmeldung bezeichnet sind, entgegengenommen und an den jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet. Eine entsprechende vertragliche Verpflichtung von CASITAS SELECT wird bezüglich solcher Sonderwünsche nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung begründet, welche in der Buchungsbestätigung als fest garantiert festgehalten wird.

3.6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3.7. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von CASITAS SELECT zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird CASITAS SELECT dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist CASITAS SELECT nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.

4. BEZAHLUNG

4.1. Innerhalb von 3 Tagen ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Für die Ferienhäuser in Tarifa und Bolonia gilt eine Anzahlung von 50%. Geben Sie bitte unsere IBAN-Nummer und den BIC-Code (früher SWIFT-Adresse) sowie die Rechnungsnummer bei Ihrer Überweisung an. Wenn alles korrekt ausgefüllt ist, fallen Ihnen in Deutschland normalerweise keine Extrakosten für Überweisungen innerhalb der Eu an.

Die Restzahlung wird 45 Tage vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. bis zu 45 Tagen vor Reiseantritt, muss der gesamte Mietbetrag innerhalb von 3 Tagen überwiesen werden. Die Zahlung kann grundsätzlich per Überweisung auf das spanische Konto oder per Kreditkarte (Visa oder Master Card, 2% Aufschlag, Abwicklung über paypal) erfolgen.

4.2. Soweit CASITAS SELECT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

4.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CASITAS SELECT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. zu belasten.

5. KAUTION

5.1. Die nachfolgenden Vereinbarungen trifft CASITAS SELECT mit dem Kunden als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Kautionsempfängers

5.2. Der Kunde hat vor Ort an den Eigentümer/Verwalter/Bevollmächtigten eine Kaution zu bezahlen, wenn dies in der Objektbeschreibung vermerkt ist. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus den Angaben in der Objektbeschreibung und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

5.3. Das Kautionsverhältnis wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Empfänger der Kaution begründet. CASITAS SELECT hat keine diesbezüglichen Rechte und Pflichten. Ansprüche aus dem Kautionsverhältnis können nicht gegen CASITAS SELECT gerichtet werden.

5.4. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck oder per Kreditkarte ist nur möglich, wenn dies in der Objektbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.

5.5. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.

5.6. Der Kautionsempfänger ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen. Dem Kunden bleiben Einwendungen gegen die Verrechnung mit der Kaution und entsprechende Rückzahlungsansprüche gegen den Kautionsempfänger vorbehalten.

5.7. Die Rückzahlung erfolgt am letzten Belegungstag vor Abreise des Kunden. Bei einigen Häusern wird die Anzahlung nach der Abreise auf Ihr Konto überwiesen (bitte geben Sie die Kontaktperson in diesem Fall Ihre Kontonummer mit IBAN an). Soweit Ansprüche des Kautionsempfängers, welcher die Kaution absichert, strittig sind oder bis zu Abreise des Kunden nicht festgestellt werden können, erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Belegungsende.

6. LEISTUNGSPFLICHTEN VON CASITAS SELECT UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

6.1. Die von CASITAS SELECT geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.

6.2. Von der Leistungspflicht von CASITAS SELECT nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens CASITAS SELECT Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.

6.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Ausstattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von CASITAS SELECT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.

6.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.

6.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6.6. CASITAS SELECT ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren.

6.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn CASITAS SELECT in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von CASITAS SELECT über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

7. PREISERHÖHUNGEN

7.1. Casitas Select behält sich das Recht auf Preiserhöhungen vor, sofern Änderungen der Pflichtabgaben (wie Mehrwertsteuer oder Kurtaxe) dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, d.h. ohne Aufschlag, weitergegeben. Finden sie nach Ableisten der Zahlung statt, müssen diese Kosten an Ort und Stelle extra bezahlt werden.

7.2. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurück zu treten oder die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Ersatzobjekts zu verlangen, wenn CASITAS SELECT in der Lage ist, eine solches Objekt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von CASITAS SELECT über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.

8. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR BELEGUNGSBEGINN (ANREISE) /STORNOKOSTEN

8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CASITAS SELECT unter der nachstehend genannten Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

8.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert CASITAS SELECT den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann CASITAS SELECT, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.

8.3. CASITAS SELECT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
 

- bei einem Rücktritt bis zum einschließlich 45. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 25% des Mietpreises.

- bei einem Rücktritt vom 44. bis zum einschließlich 30. Tag vor dem vereinbarten

Mietbeginn 50% des Mietpreises.

- bei einem Rücktritt vom 29. bis zum einschließlich letzten Tag vor dem vereinbarten

Mietbeginn 100% des Mietpreises.
 

8.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CASITAS SELECT nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

9. UMBUCHUNGEN

9.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und gebuchten Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. CASITAS SELECT kann bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 25 EUR pro Kunde erheben.

9.2. Umbuchungswünsche des Kunden die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

10. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG

Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teilen davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. CASITAS SELECT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. ALLGEMEINE OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

11.1. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit CASITAS SELECT wie folgt konkretisiert: a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von CASITAS SELECT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von CASITAS SELECT wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber CASITAS SELECT unter den in den Reiseunterlagen genannten Kontaktdaten von CASITAS SELECT (Notfall-Telefonnummer) anzuzeigen.

11.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

11.3. Beauftragte von CASITAS SELECT und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von CASITAS SELECT nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen CASITAS SELECT anzuerkennen.

11.4. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, CASITAS SELECT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn CASITAS SELECT oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von CASITAS SELECT oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

12. BESONDERE OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

12.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist CASITAS SELECT, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

12.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegeben wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen, sind dem Beauftragten von CASITAS SELECT anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 11.1 entsprechend.

12.3. Auf Verlangen von CASITAS SELECT, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Für den Kunden sind Ansprüche auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.

12.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und CASITAS SELECT, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von CASITAS SELECT alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.

12.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige des Kunden dazu führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.

12.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

12.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.

12.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.

12.9. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von CASITAS SELECT die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von CASITAS SELECT bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.

12.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von CASITAS SELECT mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch CASITAS SELECT rechtfertigen.

13. AN- UND ABREISEZEIT, VERSPÄTETE ANKUNFT

13.1. Die Anreisezeit ist, sofern in der Reisebestätigung oder im Aufenthaltsschein nichts anderes festgelegt wurde, an dem jeweiligen ersten Reisetag zwischen 16.00 und 20.00 Uhr. In dieser Zeit sind die Schlüssel vom Hauseigentümer oder vom Schlüsselhalter in Empfang zu nehmen. Sollte der Kunde außerhalb dieser Zeit am Reiseziel eintreffen oder absehen können, daß er außerhalb dieses Zeitraums am Reiseziel eintreffen wird, so wird empfohlen, sich direkt mit dem Hauseigentümer bzw. dem Schlüsselhalter in Verbindung zu setzen. Sofern in der Reisebestätigung oder im Aufenthaltsschein keine andere Zeit genannt ist, ist das Mietobjekt am Abreisetag bis spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen.

13.2. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall bei der in den geltenden Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.

13.3. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

14. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN

14.1. CASITAS SELECT oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von CASITAS SELECT, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

14.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.

14.3. Kündigt CASITAS SELECT in diesen Fällen, so behält CASITAS SELECT den Anspruch auf den Gesamtpreis; CASITAS SELECT muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die CASITAS SELECT aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erhält.

15. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

15.1. Die vertragliche Haftung von CASITAS SELECT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit CASITAS SELECT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

15.2. Die deliktische Haftung von CASITAS SELECT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.

15.3. CASITAS SELECT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von CASITAS SELECT sind. CASITAS SELECT haftet jedoch insoweit für einen Schaden des Kunden, wenn die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von CASITAS SELECT ursächlich geworden ist. CASITAS SELECT haftet nicht für unterlassene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Vermittlers oder Erbringers dieser Leistungen, sowie auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen Leistungen, wenn diese als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von CASITAS SELECT sind.

16. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CASITAS SELECT unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.